Lizenz zur redaktionellen und geschäftsmässigen Nutzung von Bildern

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Lizenz zur redaktionellen und geschäftsmässigen Nutzung von Bildern

 

Vielen Dank, dass du mit deiner Eintragung auf www.funkloch.me dabei hilfst die Welt ein bisschen besser zu machen. Wir schätzen deine Hilfe sehr. Vielen Dank.

Wenn du zu deiner Eintragung Bilder hochladen möchtest, dann musst du folgendes beachten und vor dem Absenden des Formulars bestätigen.

1. Mit dem Upload der Bilder auf www.funkloch.me gehst du einen Lizenzvertrag zur redaktionellen oder geschäftsmäßigen Nutzung von Bildern ein. Du überträgst uns damit als Fotograf die Rechte deine Bilder nicht-ausschließlich für unbegrenzte Zeit, für alle Werbemittel und weltweit für den Zweck der Website www.funkloch.me und ihrer Werbemaßnahmen zu nutzen. Das umschließt die Bewerbung von nachhaltigen Unterkünften, Aktivitäten und nachhaltiger Gastronomie auf unserer Website sowie allen sozialen Netzwerken, die für das Marketing von www.funkloch.me verwendet werden. Dieser Lizenzvertrag kann jederzeit mit einer einfachen E-Mail und der Nennung der betreffenden Bilder widerrufen werden. Wir werden die Bilder dann schnellstmöglich aus dem Angebot nehmen.

 

2. Du darfst in erster Linie nur Bilder hochladen, die du selbst gemacht hast. Hat die Bilder jemand anderes gemacht, musst du dir die Erlaubnis des Erstellers einholen, diese Bilder verwenden zu dürfen. Jeder Urheber eines Fotos muss vor dem Upload auf www.funkloch.me um Erlaubnis gefragt werden. Am besten hältst du eure Vereinbarung schriftlich fest. Wir haften nicht dafür, wenn du Bilder eines Dritten ungefragt verwendest und hier hochlädst.

 

3. Sind auf deinem Foto Personen zu sehen, dann musst du die Erlaubnis dieser Personen haben das Foto verwenden zu dürfen. Jeder Mensch hat ein Persönlichkeitsrecht, nur mit der Erlaubnis ist es dir gestattet die Bilder hier hochzuladen.

Anders ist das, wenn die Personen nur „Beiwerk“ sind und nicht individuell zu erkennen sind. Beispielsweise darf ein Bild aus weiter Entfernung mit 100 Reisenden auf einem Platz verwendet werden, wenn niemand individuell erkannt wird.

 

4. In Deutschland gilt die Panoramafreiheit. Das heißt, dass Gebäude, die von öffentlichen Straßen und Wegen einsehbar ist, auch fotografiert werden dürfen. Sobald der „öffentliche“ Weg verlassen wird, gilt das nicht mehr, z.B. bei Privatgrundstücken. Beim Betreten der Privatgrundstücke und dem Fotografieren dort benötigst du eine Erlaubnis vom Eigentümer. Genauso ist das im Inneren Museen und Gebäuden der Zeitgeschichte und allen anderen Gebäuden im Innenbereich. Die Regeln schafft hier der Eigentümer und nicht das deutsche Gesetz. Frage also beim Verantwortlichen kurz nach, bevor du Bilder vor Ort machst oder sie hier hochlädst. Da www.funkloch.me nachhaltige Orte vorstellt und damit einen Beitrag für mehr Umweltschutz und eine bessere Welt leistet, ist das Veröffentlichen von solchen Fotos in den meisten Fällen kein Problem. Auch hierfür übernehmen wir keine Haftung. Bitte beachte außerdem, dass sich die oben genannten Infos zur Panoramafreiheit auf Deutschland beziehen. In anderen Ländern ist das anders geregelt.

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